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auf der Homepage der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Traunstein - Chieming – Waging.
Fr. 15.11.24, 19 Uhr, Gemeindesaal. Martin-Luther-Platz 4, Traunstein
Lesung mit Andrea von Treuenfeld: „Jüdisch Jetzt“
Junge Jüdinnen und Juden über ihr Leben in Deutschland
Eine Veranstaltung der Stadtbücherei Traunstein und der Ev.-Lutherischen Kirchengemeinde Traunstein, in Kooperation mit der Buchhandlung Stifel Traunstein, unterstützt vom Verein "Begegnung von Christen und Juden und in Bayern"
Traunstein, 21. Oktober 2024 – Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Traunstein gibt die Ergebnisse der gestrigen Kirchenvorstandswahlen bekannt. In rund 1.500 Kirchengemeinden wurden für 1285 Kirchenvorstände etwa 8500 neue Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher gewählt, die für die nächsten sechs Jahre gemeinsam mit den Hauptberuflichen die Leitung ihrer Gemeinden übernehmen werden.
In der Kirchengemeinde Traunstein standen 13 Kandidierende zur Wahl, von denen 8 gewählt wurden. Die Namen sind neben dieser Mitteilung im Schaukasten einsehbar.
Die neu gewählten Kirchenvorstände werden am 1. Advent in ihr Amt eingeführt und ihre Arbeit aufnehmen. Sie tragen die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Gemeinden, Personalentscheidungen und die Gestaltung des Gemeindelebens. Ihr Engagement ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der kirchlichen Gemeinschaft und zur Förderung des christlichen Glaubens.
Die Landeskirche dankt allen Kandidierenden und Wählerinnen und Wählern für ihre Beteiligung.
Von 3.545 Wahlberechtigten in Traunstein haben 557 gewählt. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 15,7%.
90% der eingegangenen Wahlstimmen in Traunstein sind durch die Briefwahl erfolgt.
Das vorläufige Wahlergebnis steht damit fest. Es wird offiziell am Sonntag, den 27. Oktober 2024 im Gottesdienst in einer Kanzelabkündigung verkündet.
Damit beginnt die 7 Tage Frist zur Wahlanfechtung:
Das Wahlergebnis kann von jedem im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Kirchengemeindeglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe beim Vorsitzenden Mitglied des Vertrauensausschusses angefochten werden. 2 Die Anfechtung kann nur damit begründet werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt worden sind und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden ist; sie kann nicht darauf gestützt werden, dass Eintragungen in das Wahlberechtigtenverzeichnis zu Unrecht vorgenommen oder abgelehnt worden sind. (KVWG §20 (1))
Einsprüche gegen das vorläufige Ergebnis der Kirchenvorstandswahl in Traunstein 2024 sind daher schriftlich bei Pfarrer Alois Vogl (Alois.Vogl@elkb.de) in der Woche vom 28. Oktober 2024 bis zum 3. November 2024 einzureichen.
Der grauenvolle Überfall von Hamas-Terroristen auf die Zivilbevölkerung Israels hat einen noch nicht überwundenen Schock verursacht und unbeschreibliches Leid für sehr viele Menschen zur Folge gehabt.
Am Abend des 6. Oktober um 18 Uhr gedenken wir im Friedensgebet in der evangelischen Auferstehungskirche dieses Schreckens vor einem Jahr am 7. Oktober. Wir laden Menschen aller Konfessionen ein, miteinander für den Frieden zu beten.
Ein Jahr nach den Gräueltaten am 7. Oktober 2023 beten wir:
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