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auf der Homepage der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Traunstein - Chieming – Waging.

 

Wanderung in den Advent am 30. November 2024

Folge dem Stern: Die Kirchengemeinde wandert wieder in den Advent.

Am 30. November um 17.00 Uhr startet die Gruppe vom Paul-Gerhardt-Haus zur Filialkirche St. Johann.

Dort feiern wir um 17.45 Uhr eine kleine Andacht.

Bitte bringen Sie auch Laternen mit.

Musikalisch begleitet die Rasselbande.

Liturgisch leitet Pfarrerin von Schroeders durch die Wanderung.

Herzliche Einladung

Vorläufiges Ergebnis der Kirchenvorstandswahl 2024

Traunstein, 21. Oktober 2024 – Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Traunstein gibt die Ergebnisse der gestrigen Kirchenvorstandswahlen bekannt. In rund 1.500 Kirchengemeinden wurden für 1285 Kirchenvorstände etwa 8500 neue Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher gewählt, die für die nächsten sechs Jahre gemeinsam mit den Hauptberuflichen die Leitung ihrer Gemeinden übernehmen werden.

In der Kirchengemeinde Traunstein standen 13 Kandidierende zur Wahl, von denen 8 gewählt wurden. Die Namen sind neben dieser Mitteilung im Schaukasten einsehbar.

Die neu gewählten Kirchenvorstände werden am 1. Advent in ihr Amt eingeführt und ihre Arbeit aufnehmen. Sie tragen die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Gemeinden, Personalentscheidungen und die Gestaltung des Gemeindelebens. Ihr Engagement ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der kirchlichen Gemeinschaft und zur Förderung des christlichen Glaubens.

Die Landeskirche dankt allen Kandidierenden und Wählerinnen und Wählern für ihre Beteiligung.

Von 3.545 Wahlberechtigten in Traunstein haben 557 gewählt. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 15,7%.

90% der eingegangenen Wahlstimmen in Traunstein sind durch die Briefwahl erfolgt.

Das vorläufige Wahlergebnis steht damit fest. Es wird offiziell am Sonntag, den 27. Oktober 2024 im Gottesdienst in einer Kanzelabkündigung verkündet.

Damit beginnt die 7 Tage Frist zur Wahlanfechtung:

Das Wahlergebnis kann von jedem im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Kirchengemeindeglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe beim Vorsitzenden Mitglied des Vertrauensausschusses angefochten werden. 2 Die Anfechtung kann nur damit begründet werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt worden sind und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden ist; sie kann nicht darauf gestützt werden, dass Eintragungen in das Wahlberechtigtenverzeichnis zu Unrecht vorgenommen oder abgelehnt worden sind. (KVWG §20 (1))

 

Einsprüche gegen das vorläufige Ergebnis der Kirchenvorstandswahl in Traunstein 2024 sind daher schriftlich bei Pfarrer Alois Vogl (Alois.Vogl@elkb.de) in der Woche vom 28. Oktober 2024 bis zum 3. November 2024 einzureichen.

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